Ärztliche Schweigepflicht?
Ich habe gestern meinen Großvater in ein niedersächsisches Krankenhaus wegen einer Augenerkrankung begleitet und kam mächtig ins Grübeln. Im ersten Schritt wurden von Ärzten in dem Behandlungszimmer zwei Patienten gleichzeitig behandelt. Der Chefarzt kontrollierte und kommentierte die Diagnose seiner Ärzte schlußendlich in einer zweiten Sitzung, während sechs Patienten gleichzeitig in dem Raum waren.
Ärzte sind Berufsgeheimnisträger im Sinne des § 203 Abs. 1 Nr. 1 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen). Des Weiteren unterliegen Ärzte einer Berufsordnung, in der die ärztliche Schweigepflicht konkretisiert wird:
§ 9 Schweigepflicht
(1) Der Arzt hat über das, was ihm in seiner Eigenschaft als Arzt anvertraut oder bekannt geworden ist - auch über den Tod des Patienten hinaus - zu schweigen. Dazu gehören auch schriftliche Mitteilungen des Patienten, Aufzeichnungen über Patienten, Röntgenaufnahmen und sonstige Untersuchungsbefunde.(2) Der Arzt ist zur Offenbarung befugt, soweit er von der Schweigepflicht entbunden worden ist oder soweit die Offenbarung zum Schutze eines höherwertigen Rechtsgutes erforderlich ist. Gesetzliche Aussage- und Anzeigepflichten bleiben unberührt. Soweit gesetzliche Vorschriften die Schweigepflicht des Arztes einschränken, soll der Arzt den Patienten darüber unterrichten.
Berufsordnung der Ärztekammer Niedersachsen vom 22. März 2005, zuletzt geändert am 3.12.2008.
Bei mir hat die Behandlungspraxis einen sehr schalen Beigeschmack hinterlassen. Es wundert mich, dass Berufsgeheimnisträger in einem solchen Umfang gegen ihr eigenes Berufsrecht verstoßen.
Tags: Arzt, Berufsgeheimnisträger, Berufsordnung, Schweigepflicht
01. Februar 2009 um 20:18
[...] Ein Thema, dass weit über Hannover hinaus geht und eigentlich für jeden Menschen wichtig ist, ist der Datenschutz. Gedanken, Informationen und Aktuelles zum Datenschutz gibt es im Datenschutz-Journal, das ebenfalls aus Hannover kommt und frisch seinen Weg in den Aggregator gefunden hat. Dabei geht es keineswegs nur um die Computer, sondern auch um die alltägliche Gedankenlosigkeit im Umgang mit empfindlichen Daten. [...]