Anscheinend erste Konsequenzen für illegale Datenhändler
Im August 2008 meldeten der Berliner Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbz) einen spektakulären Fall des illegalen Datenhandels:
Dem Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit sind heute vom Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) Datenträger mit insgesamt rund 6 Millionen Datensätzen übergeben worden, die der vzbv von einem Dritten erhalten hat. Sie enthalten Namen, Adressen, Telefonnummern und größtenteils auch Kontoverbindungen von Personen, die offenbar früher bei bestimmten Lotteriegesellschaften Lose gekauft, Zeitungs- oder Zeitschriftenabonnements abgeschlossen oder an Gewinnspielen oder Umfragen im Internet teilgenommen haben. Damit setzt sich eine erschreckende Eskalation des illegalen Adresshandels fort, die in den vergangenen Wochen bereits publik geworden ist.
(aus der Pressemitteilung (PDF) des Berliner Beauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit)
Unter anderem berichtete Heise Online am 17. Januar 2009, dass in diesem Fall die erste Strafe ausgesprochen worden sei. Ein 22jähriger Callcenter-Mitarbeiter sei vom Amtsgericht Münster zu einer Strafe in Höhe von 900 Euro verurteilt worden.
In den Foren von Heise Online wurde darauf hin heiss über die Höhe der Strafe diskutiert. Das Amtsgericht Münster hat - nach meinen Recherchen - bisher keine Pressemitteilung zu dem Urteil oder das Urteil selbst veröffentlicht. Aus der Meldung auf Heise Online wird leider nicht ersichtlich, was der Gegenstand des Urteils ist, daher ist eine Diskussion über die Höhe der Strafe bis jetzt völlig sinnlos.
Tags: Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Callcenter, Datenhandel, Verbraucherzentrale (vzbv)